
Das Anmeldeverfahren für den 5. Jahrgang:
- Die Entscheidung über die Aufnahme wird den Eltern bis Donnerstag, 11.02.2021, schriftlich bekannt gegeben. Eltern, deren Kinder nicht aufgenommen werden können, erhalten die Anmeldescheine unbearbeitet zurück, damit Sie anschließend Ihr Kind bei einer anderen Schule anmelden können.
- Die Gesamtschule ist eine weiterführende Schule für alle Kinder. Kinder mit allen Schulempfehlungen werden unterrichtet. Sie arbeitet mit Kindern und Jugendlichen aller Leistungsstärken und hält Bildungsgangentscheidungen bzw. mögliche Abschlüsse möglichst lange offen.
- Alle Kinder werden aufgenommen, wenn die Anmeldezahl nicht die Aufnahmekapazität der Schule übersteigt. Voraussetzung ist, dass die Versetzung in die Klasse 5 nachgewiesen werden kann.
- Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule, werden folgende Kriterien bei der Entscheidung über die Aufnahme herangezogen:
-ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen
-Berücksichtigung von Schüler*innen unterschiedlicher Leistungsfähigkeit
-Losverfahren
- Eltern und Kinder können diesbezüglich Wünsche bei der Anmeldung äußern. Diese werden in der Regel berücksichtigt, wenn nicht andere gewichtigere Gründe dagegensprechen.