
Anmeldung für den 5. Jahrgang
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,
das Anmeldeverfahren für den neuen 5. Jahrgang für das Schuljahr 2022/2023 ist abgeschlossen. Die Entscheidung über die Aufnahme wird Ihnen schriftlich bekannt gegeben. Eltern, deren Kinder nicht aufgenommen werden können, erhalten die Anmeldescheine unbearbeitet zurück, damit Sie anschließend Ihr Kind bei einer anderen Schule anmelden können. Die Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen ist für die Aufnahmeentscheidung nicht bedeutend.
Wir freuen uns auf Sie und vor allem auf Ihre Kinder!
FAQ - häufig gestellte Fragen
Wie kann ich mein Kind anmelden?
- Eltern, die ihr Kind an einer Dortmunder Gesamtschule anmelden wollen, kommen persönlich mit ihrem Kind in die Schule ihrer Wahl. Wenn die Corona-Situation es zulässt, wird Ihnen und Ihrem Kind ein Mitglied der Schulleitung zu einem Gespräch zur Verfügung stehen.
Wann kann ich mein Kind anmelden?
- Freitag, 28.01.2022 von 11:00 - 16:00 Uhr
- Samstag, 29.01.2022 von 10:00 - 14:00 Uhr
- Montag, 31.01.2022, von 09:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 – 18:00 Uhr
- Dienstag, 01.02.2022, bis Donnerstag, 03.02.2022 jeweils von 09:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 16:00 Uhr
- Bitte melden Sie sich hier zum Aufnahmegespräch an.
Wo kann ich mein Kind anmelden?
- Im Sekretariat B der Schule (Eingang neben der Stadteilbibliothek).
Welche Unterlagen muss ich zur Aufnahme mitbringen?
- das letzte Halbjahreszeugnis,
- den Anmeldebogen der Stadt zur Anmeldung an einer weiterführenden Schule (Anmeldeformular),
- einen Nachweis über erfolgte LRS-Diagnostik,
- einen eigenen Stift.
Wann erfahre ich, ob mein Kind an der Schule angenommen wird?
- Die Entscheidung über die Aufnahme wird den Eltern bis Samstag, 12.02.2022, schriftlich bekannt gegeben. Eltern, deren Kinder nicht aufgenommen werden können, erhalten die Anmeldescheine unbearbeitet zurück, damit Sie anschließend Ihr Kind bei einer anderen Schule anmelden können. Die Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen ist für die Aufnahmeentscheidung nicht bedeutend.
Welche Kinder können die Gesamtschule besuchen?
- Die Gesamtschule ist eine weiterführende Schule für alle Kinder. Kinder mit allen Schulempfehlungen werden unterrichtet. Sie arbeitet mit Kindern und Jugendlichen aller Leistungsstärken und hält Bildungsgangentscheidungen bzw. mögliche Abschlüsse möglichst lange offen.
Werden alle Kinder aufgenommen, die von ihren Eltern angemeldet werden?
- Alle Kinder werden aufgenommen, wenn die Anmeldezahl nicht die Aufnahmekapazität der Schule übersteigt. Voraussetzung ist, dass die Versetzung in die Klasse 5 nachgewiesen werden kann.
- Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule, werden folgende Kriterien bei der Entscheidung über die Aufnahme herangezogen:
- Berücksichtigung von Schüler*innen unterschiedlicher Leistungsfähigkeit
- Losverfahren
Darf mein Kind mit seiner Freundin/seinem Freund in eine Klasse kommen?
-
Eltern und Kinder können diesbezüglich Wünsche bei der Anmeldung äußern. Diese werden in der Regel berücksichtigt, wenn nicht andere gewichtigere Gründe dagegensprechen.