
Das Anmeldeverfahren für den 5. Jahrgang:
Wie kann ich mein Kind anmelden?
- Eltern, die ihr Kind an einer Dortmunder Gesamtschule anmelden wollen, kommen persönlich mit ihrem Kind in die Schule ihrer Wahl. Wenn die Corona-Situation es zulässt, wird Ihnen und Ihrem Kind ein Mitglied der Schulleitung zu einem Gespräch zur Verfügung stehen.
Wann kann ich mein Kind anmelden?
- Freitag, 29.01.2021 von 11.00 - 16.00 Uhr (mit Voranmeldung)
- Samstag, 30.01.2021 von 10.00 - 14.00 Uhr (mit Voranmeldung)
- Montag, 01.02.2021 von 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr (mit Voranmeldung)
- Dienstag, 02.02.2021, bis Donnerstag, 04.02.2020 jeweils von 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Wo kann ich mein Kind anmelden?
- Im Sekretariat B der Schule (Eingang neben der Stadteilbibliothek).
Welche Unterlagen muss ich zur Aufnahme mitbringen?
- das letzte Halbjahreszeugnis,
- den Anmeldebogen der Stadt zur Anmeldung an einer weiterführenden Schule,
- einen eigenen Stift.
NEU - häufig gestellte Fragen
- Die Entscheidung über die Aufnahme wird den Eltern bis Donnerstag, 11.02.2021, schriftlich bekannt gegeben. Eltern, deren Kinder nicht aufgenommen werden können, erhalten die Anmeldescheine unbearbeitet zurück, damit Sie anschließend Ihr Kind bei einer anderen Schule anmelden können.
- Die Gesamtschule ist eine weiterführende Schule für alle Kinder. Kinder mit allen Schulempfehlungen werden unterrichtet. Sie arbeitet mit Kindern und Jugendlichen aller Leistungsstärken und hält Bildungsgangentscheidungen bzw. mögliche Abschlüsse möglichst lange offen.
- Alle Kinder werden aufgenommen, wenn die Anmeldezahl nicht die Aufnahmekapazität der Schule übersteigt. Voraussetzung ist, dass die Versetzung in die Klasse 5 nachgewiesen werden kann.
- Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule, werden folgende Kriterien bei der Entscheidung über die Aufnahme herangezogen:
-ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen
-Berücksichtigung von Schüler*innen unterschiedlicher Leistungsfähigkeit
-Losverfahren
- Eltern und Kinder können diesbezüglich Wünsche bei der Anmeldung äußern. Diese werden in der Regel berücksichtigt, wenn nicht andere gewichtigere Gründe dagegensprechen.