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Informationen zu den Jahrgängen 8-10


Versetzungen

An der Gesamtschule gehen die Schülerinnen und Schüler ohne Versetzungen in die Klassen 6 – 9 über. Erst ab der Jahrgangsstufe 9 gibt es also Versetzungen.
Grundsätzlich richtet sich das Versetzungsverfahren nach § 50 des Schulgesetzes NRW bzw. nach § 21-23 und § 28 der APO-SI. Wie schon im letzten Schuljahr gibt es auch im Schuljahr 20/21 zum Ausgleich coronabedingter Benachteiligungen kleine Änderungen bzw. Besonderheiten im Versetzungsverfahren:
 
Die letzten beiden Punkte sind von Seiten des Ministeriums geplant, aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sicher bestätigt. 
 
1 Abschlüsse, Prüfungen, Versetzungen und Wiederholungen in Corona-Zeiten | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)
2 Ministerin Gebauer: „Erweiterung, Unterstützung und Entlastung sorgen für faire Bedingungen und ordentliche Abschlüsse“ | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)

Hinweise und nützliche Links:


 
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